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WIR SIND DEIN VERBAND

Wir unterstützen und vertreten dich im Kanton Solothurn und setzen uns für verbesserte Arbeitsbedingungen und für eine gute ärztliche Weiterbildung ein.

  • ARBEITS
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ARBEITS
ZEIT

Als Arbeitszeit gilt alle Zeit, während der du dich zur Verfügung deines Arbeitgebers zu halten hast. Was die rechtliche Grundlage ist, an die sich dein Arbeitgeber halten muss, erfährst du in unseren GAV- und Arbeitsgesetz-Essentials. Dort findest du auch die Lohnstufeneinteilung für deine Erfahrungsstufe.

Pausen gehören zur Arbeitszeit, wenn man sich – wie z.B. im Dienst – für den/die ArbeitgeberIn bereithalten muss. Falls dir trotzdem Pausenzeiten abgezogen werden, melde dich!

Lohntabellen Kanton Solothurn
Stundenberechnungsgrundlage
Leitfaden Zeitwirtschaft
GAV-Essentials
Arbeitsgesetz-Essentials
SECO Merkblatt für Sonderregelung in Kliniken
Jobportal Medicus

ÜBER
ZEIT

… liegt über der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 h. Kumulativ 140 h pro Jahr sind maximal erlaubt. Hast du wieder mal keine Zeit fürs Sozialleben? Freunde treffen, Tanzunterricht nehmen, ein Buch lesen? Vielleicht liegt es an einer mangelhaften Dienstplanung? Oder an zunehmenden administrativen Tätigkeiten? Der VSAO engagiert sich für Medizin statt Bürokratie! Und für eine arbeitsgesetzkonforme Dienstplanung.

Dienstplanungsberatung
Medizin statt Bürokratie
Coaching Arztberuf und Privatleben

TEIL
ZEIT

Einige Kliniken der SoH unterstützen Teilzeitarbeit bereits für AssistenzärztInnen. Je nach Fachbereich genehmigt die Weiterbildungsordnung einen Teil der Weiterbildung in Teilzeit zu absolvieren, jedoch mindestens mit 50 % Pensum. Frag bei deinem/r ArbeitgeberIn nach oder sprich uns an! Jobsharing kann eine Möglichkeit sein.

Jobsharingpartner auf Doppeldoc finden
Teilzeitregelung soH

FAMILIEN
ZEIT

Bleibt nicht genug Zeit für die Familie? Kommt dir dein/e ArbeitgeberIn nicht entgegen? Melde dich bei uns!

Arztberuf und Familie
Coaching Arztberuf und Familie / Privatleben

BABY
ZEIT

Für schwangere Frauen und stillende Mütter gelten besondere Regelungen hinsichtlich Arbeits- und Ruhezeit. Die tägliche Arbeitszeit darf 9 h nicht überschreiten. Bei stillenden Müttern werden Stillen und Abpumpen im ersten Lebensjahr des Kindes zum Teil als Arbeitszeit gerechnet.

Sonderregelungen für Schwangere und Stillende

BILDUNGS
ZEIT

Weiterbildung zur Erlangung des Facharzttitels gilt als Arbeitszeit. Meist werden für AssistenzärztInnen 5 explizite Weiterbildungstage jährlich gewährt. Melde dich wenn die Weiterbildung an deiner Klinik zu kurz kommt! Wir sind an einer guten Weiterbildungsqualität interessiert und setzen uns für deren Implementierung ein.

Nach Erlangen des Facharzttitels ist Fortbildung weiterhin Pflicht.

FMH FMH Fortbildungsprogramme für FachärztInnen
SIWF Register der Weiterbildungsstätten

KRISEN
ZEIT

Wenn dir alles über den Kopf wächst, kannst du dich an die ÄrztInnen von ReMed wenden. ReMed wurde von der FMH ins Leben gerufen und begleitet ÄrztInnen in Problemsituationen.

ReMed

VSAO
ZEIT

Du willst über Verband und Gesundheitspolitik auf dem Laufenden sein? Oder suchst eine kostenlose Erstberatung in arbeitsrechtlichen Fragen? Aktivmitglieder erhalten eine kostenlose Vollberatung, werden bei grösseren Fällen sogar rechtlich vertreten! Willst du die Interessen von angestellten ÄrztInnen stärken? Ein Mitspracherecht haben? Selber aktiv werden? Sprich uns an!

Mitglied werden/Mutation
Mitgliederbeiträge
Statuten VSAO Sektion Solothurn

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… liegt über der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 h. Kumulativ 140 h pro Jahr sind maximal erlaubt. Hast du wieder mal keine Zeit fürs Sozialleben? Freunde treffen, Tanzunterricht nehmen, ein Buch lesen? Vielleicht liegt es an einer mangelhaften Dienstplanung? Oder an zunehmenden administrativen Tätigkeiten? Der VSAO engagiert sich für Medizin statt Bürokratie! Und für eine arbeitsgesetzkonforme Dienstplanung.

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Einige Kliniken der SoH unterstützen Teilzeitarbeit bereits für AssistenzärztInnen. Je nach Fachbereich genehmigt die Weiterbildungsordnung einen Teil der Weiterbildung in Teilzeit zu absolvieren, jedoch mindestens mit 50 % Pensum. Frag bei deinem/r ArbeitgeberIn nach oder sprich uns an! Jobsharing kann eine Möglichkeit sein.

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Für schwangere Frauen und stillende Mütter gelten besondere Regelungen hinsichtlich Arbeits- und Ruhezeit. Die tägliche Arbeitszeit darf 9 h nicht überschreiten. Bei stillenden Müttern werden Stillen und Abpumpen im ersten Lebensjahr des Kindes zum Teil als Arbeitszeit gerechnet.

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Weiterbildung zur Erlangung des Facharzttitels gilt als Arbeitszeit. Meist werden für AssistenzärztInnen 5 explizite Weiterbildungstage jährlich gewährt. Melde dich wenn die Weiterbildung an deiner Klinik zu kurz kommt! Wir sind an einer guten Weiterbildungsqualität interessiert und setzen uns für deren Implementierung ein.

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§§ RECHTSBERATUNG

Unseren Mitgliedern steht bei Problemen eine kostenlose und individuelle Rechtsberatung zur Verfügung. > Kontakt Rechtsberatung

MELDESTELLE

Das Arbeitsgesetz wird nicht eingehalten?
Die Weiterbildung findet nicht statt?
Mache jetzt einen Eintrag in unserer Meldestelle!

AKTUELLES

Die Kampagne Umkleidezeit = Arbeitszeit läuft.
An einer Teilnahme interessierte können sich hier eintragen. 


Informationen zur Kampagne:

Die Personalverbände SBK, StPV, VPOD und VSAO, welche die soH-Angestellten vertreten, haben in den letzten Monaten ihre Forderung zur Abgeltung der Umkleidezeit gegenüber der soH noch einmal gemeinsam bestärkt und Verhandlungen geführt – ohne Erfolg.

Während die Verbände eine pauschalisierte Zeitentschädigung in zusätzlichen freien Tagen gefordert haben, mit der Wahlmöglichkeit einen Geldwert zu erhalten, hat der Verwaltungsrat der soH den Entschluss gefasst, ab dem 1. Januar 2022 alle, die sich für die Arbeit umziehen müssen, für die Umkleidezeit mit lediglich CHF 50 pro Monat zu entschädigen. Bei dieser Entschädigung handelt es um einen einseitigen Entschluss des soH-Verwaltungsrates, der mit den Personalverbänden nicht vereinbart wurde. Denn diese Entscheidung entspricht bei weitem nicht den Vorstellungen der Personalverbände.

Die Personalverbände fordern weiterhin, dass die Umkleidezeit mit einer Zeitkompensation entschädigt wird und die Wahlmöglichkeit bestehen soll, stattdessen eine monetäre Entschädigung zu erhalten.

Die Position zwischen den Personalverbände und dem Verwaltungsrat ist zu unterschiedlich, um zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen. Deshalb haben die Personalverbände entschieden, die Entschädigung der Umkleidezeit gemeinsam mit den Angestellten einzuklagen, weil das Arbeitsgesetz nicht eingehalten wird.

Allerdings können das nicht die Personalverbände selbst tun, sondern es braucht Mitarbeiter:innen der soH, welche den Rechtsweg gemeinsam beschreiten wollen.

Mögliche Kläger:innen werden natürlich von den Verbänden unterstützt. Bei Fragen oder Interesse an einer Teilnahme stehen wir gerne zur Verfügung. 



-> Das VSAO Mobil wird am 31.05.2022 über Mittag in Olten Station machen. Es wird kostenloses Mittagessen für Assistenz- und Oberärzte geben und der VSAO ist vor Ort um alle Eure Fragen zu beantworten. Ausserdem wird es ein Gewinnspiel geben. (Standort vor dem Spital, am vorherigen Standort des Corona-Test-Zeltes)
Flyer


-> News VSAO Schweiz


Nächste Vorstandssitzung:
In Olten, Datum noch offen





WIR SIND FÜR DICH DA

Wir arbeiten selber als Ärztinnen und Ärzte und kennen den Berufsalltag mit seinen Herausforderungen.


  • Jonathan Schütze
    Präsident Sektion


  • Mirjam Nussbaumer
    Spitalvertreterin KSO


  • Sarah Stalder
    Spitalvertreterin Psychiatrische Dienste


  • Suzana Doric
    Ressort Kommunikation


  • Karen Gutscher
    Beauftragte DAVID-Sektionen


  • Maria Moussa
    Spitalvertreterin Spital Dornach

  • Eric Vultier
    Sektionsjurist


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